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   VGH Bayern, 08.11.2011 - 3 ZB 08.627   

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VGH Bayern, 08.11.2011 - 3 ZB 08.627 (https://dejure.org/2011,64946)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.2011 - 3 ZB 08.627 (https://dejure.org/2011,64946)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 2011 - 3 ZB 08.627 (https://dejure.org/2011,64946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kenntnis des lebensbedrohenden Charakters der Erkrankung des Ehepartners;Widerlegung der gesetzlichen Vermutung (hier: verneint);Kein Vorliegen objektiver Gründe, die der konsequenten Verwirklichung des Heiratsentschlusses entgegenstehen Beamtenversorgungsrecht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 26.11.2008 - 3 ZB 07.3409

    Beamtenversorgungsrecht; Materielle Beweislast des Witwers für Entkräftung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2011 - 3 ZB 08.627
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn sich die Eheschließung als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung dieser Kenntnis bestehenden Heiratsentschlusses darstellt (vgl. Beschlüsse d. Senats vom 1.12.1998, Az. 3 B 95.3050; vom 18.6.2005, Az. 3 ZB 04.706; vom 26.11.2008, Az. 3 ZB 07.3409).

    Hierzu wird auf die Rechtsprechung des Senats zu langjährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaften, bei denen schon Jahre vor der Erkrankung die Absicht bestand, zu heiraten, verwiesen (vgl. Beschluss vom 26.11.2008, Az. 3 ZB 07.3409; vom 18.7.2005, Az. 3 ZB 04.706).

    Kenntnis von der Unheilbarkeit der Krankheit hat er nicht gefordert (vgl. z.B. auch Beschluss d. Senats vom 26.11.2008, Az. 3 ZB 07.3409).

  • VGH Bayern, 01.12.1998 - 3 B 95.3050

    Anspruch auf Witwengeld bei nur drei Monate andauernder vorangegangener Ehe;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2011 - 3 ZB 08.627
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn sich die Eheschließung als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung dieser Kenntnis bestehenden Heiratsentschlusses darstellt (vgl. Beschlüsse d. Senats vom 1.12.1998, Az. 3 B 95.3050; vom 18.6.2005, Az. 3 ZB 04.706; vom 26.11.2008, Az. 3 ZB 07.3409).

    Anders als in dem dem Beschluss des Senats vom 1. Dezember 1998 (Az. 3 B 95.3050) zugrunde liegenden Fall, in dem der Verwirklichung der schon vor Kenntnis der lebensbedrohenden Erkrankung beabsichtigten Eheschließung entgegenstand, dass sich die Scheidung der damaligen Klägerin durch Umstände verzögerte, auf die sie keinen Einfluss hatte, der dortigen Ehe also ein objektives Ehehindernis entgegenstand, fühlte sich vorliegend der Beamte durch rein emotionale Gründe (Rücksicht auf seine Ziehmutter) gehindert, zu einem früheren Zeitpunkt, nämlich vor deren Ableben, die Ehe zu schließen.

  • VGH Bayern, 18.07.2005 - 3 ZB 04.706
    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2011 - 3 ZB 08.627
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn sich die Eheschließung als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung dieser Kenntnis bestehenden Heiratsentschlusses darstellt (vgl. Beschlüsse d. Senats vom 1.12.1998, Az. 3 B 95.3050; vom 18.6.2005, Az. 3 ZB 04.706; vom 26.11.2008, Az. 3 ZB 07.3409).

    Hierzu wird auf die Rechtsprechung des Senats zu langjährigen nichtehelichen Lebensgemeinschaften, bei denen schon Jahre vor der Erkrankung die Absicht bestand, zu heiraten, verwiesen (vgl. Beschluss vom 26.11.2008, Az. 3 ZB 07.3409; vom 18.7.2005, Az. 3 ZB 04.706).

  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 32.64

    Anspruch auf Witwengeld bei gesetzlicher Vermutung einer "Versorgungsheirat" -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2011 - 3 ZB 08.627
    Soweit die Klägerin auf den Legalisierungszweck und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1966, Az. 2 C 32.64 (= BVerwGE 25, 221) hinweist, ist dem entgegen zu halten, dass das Bundesverwaltungsgericht zwar (a.a.O. S. 225) als überwiegenden Zweck der Heirat auch die im Vordergrund stehende Absicht, eine schon längere Zeit bestehende Gemeinschaft zu legitimieren, für möglich erachtet.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2003 - 4 S 2782/01

    Versorgungsehe - Widerlegung der Vermutung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2011 - 3 ZB 08.627
    Soweit die Klägerin auf die im Urteil des Landessozialgerichts genannte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwGE 25, 121; Urteil d. VGH Baden-Württemberg vom 28.3.1990, Az. 11 S 167/89 und Beschluss d. VGH Baden-Württemberg vom 10.2.2003, Az. 4 S 2782/01) abstellen sollte, ist eine Divergenz nicht entsprechend den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO begründet.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2004 - L 4 U 4/03

    Zahlung von Hinterbliebenenleistungen an eine Witwe eines an als Berufskrankheit

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2011 - 3 ZB 08.627
    Die Klägerin weist ferner auf die Entscheidung des Landessozialgerichts NRW vom 30. Januar 2004, Az. L 4 U 4/03 hin, in der das Landessozialgericht die Auffassung vertreten hat, dass es zur Widerlegung des Versorgungszwecks genügt, dass der überlebende Ehegatte nachweist, dass die Eheschließenden zum Zeitpunkt der Hochzeit nicht vom unmittelbaren Bevorstehen des Todes des Ehegatten wussten.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1990 - 11 S 167/89

    Zur Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2011 - 3 ZB 08.627
    Soweit die Klägerin auf die im Urteil des Landessozialgerichts genannte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwGE 25, 121; Urteil d. VGH Baden-Württemberg vom 28.3.1990, Az. 11 S 167/89 und Beschluss d. VGH Baden-Württemberg vom 10.2.2003, Az. 4 S 2782/01) abstellen sollte, ist eine Divergenz nicht entsprechend den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO begründet.
  • VGH Bayern, 28.07.1998 - 3 B 96.2242
    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2011 - 3 ZB 08.627
    Die Frage, ob es bei der Beurteilung des Vorliegens einer Versorgungsehe auf die Kenntnis der Unheilbarkeit der Krankheit ankommt, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt und deshalb nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. BayVGH vom 1.12.1998, Az. 3 B 95.305 und vom 18.7.1998, Az. 3 B 96.2242).
  • VG Würzburg, 06.11.2012 - W 1 K 12.505

    Nachgeheiratete Witwe; Witwengeld ausgeschlossen; Unterhaltsbeitrag;

    Art. 35 Abs. 2 Nr. 2 BayBeamtVG stellt die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe auf, die grundsätzlich widerlegt werden kann; die Beweislast hierfür trägt die Witwe bzw. der Witwer (st.Rspr. zu § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG, vgl. BVerwG vom 19.01.2009, Az.: 2 B 14/08; vom 02.10.2008, Az.: 2 B 7/08; BayVGH vom 10.02.2012, 14 B 10.2383; vom 08.11.2011, 3 ZB 08.627; vom 12.09.2011, 14 ZB 11.747; vom 24.08.2011, 14 ZB 09.1067; vom 27.08.2010, 14 ZB 10.79; vom 01.12.1998, 3 B 95.3050, DVBl 1999, 339; OVG Nordrhein-Westfalen vom 30.01.2012, 3 E 1364/11, DÖD 2012, 209; Plog/Wiedow, BeamtVG, RdNr. 11 zu § 19).

    Es kommt mithin nicht darauf an, ob die Ehepartner wussten, dass die Krankheit nach ihrem konkreten Verlauf unheilbar ist (BayVGH vom 08.11.2011, 3 ZB 08.627; vom 01.12.1998, 3 B 95.3050, IÖD 1999, 174, DVBl 1999, 339; OVG Nordrhein-Westfalen vom 30.01.2012, 3 E 1364/11, IÖD 2012, 209).

    Auch im Falle der Kenntnis des grundsätzlich lebensbedrohlichen Charakters der Erkrankung des Beamten im Zeitpunkt der Eheschließung kann die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe ausnahmsweise widerlegt werden, wenn sich die Eheschließung als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung dieser Kenntnis bestehenden Heiratsentschlusses darstellt (st.Rspr. zu § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG, vgl. BVerwG vom 19.01.2009, 2 B 14/08; vom 02.10.2008, 2 B 7/08; BayVGH vom 12.07.2012, 3 ZB 11.1167; vom 10.02.2012, 14 B 10.2383; vom 08.11.2011, 3 ZB 08.627; vom 12.09.2011, 14 ZB 11.747; vom 27.08.2010, 14 ZB 10.79; vom 01.12.1998, 3 B 95.3050, IÖD 1999, 174, DVBl 1999, 339; OVG Nordrhein-Westfalen vom 30.01.2012, 3 E 1364/11, DÖD 2012, 209; Plog/Wiedow, BeamtVG, RdNr. 11 f zu § 19).

    Anders liegen die Dinge aber, wenn einer früheren Verwirklichung des bestehenden Heiratsentschlusses objektive Hindernisse entgegenstanden (st.Rspr., vgl. BayVGH vom 12.07.2012, 3 ZB 11.1167; vom 10.02.2012, 14 B 10.2383; vom 08.11.2011, 3 ZB 08.627; vom 24.08.2011, 14 ZB 09.1067; vom 01.12.1989, 3 B 95.3050, IÖD 1999, 174).

  • VGH Bayern, 17.07.2019 - 3 B 17.369

    Gewährung von Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld)

    a) Zwar hätte eine Eheschließung schon zu einem früheren Krankheitszeitpunkt (2003: Mammakarzinoms; 2009: Uteruskarzinom) nahegelegen, um das den Eheleuten wichtige Anliegen, dem Kläger eine bessere Position beim Erlangen von Auskünften durch behandelnde Ärzte oder bei entsprechenden Entscheidungsmöglichkeiten zu verschaffen (vgl. dazu BayVGH B.v. 8.11.2011 - 3 ZB 08.627 - juris Rn. 10).

    Denn die Kenntnis vom lebensbedrohenden Charakter einer Erkrankung setzt weder voraus, dass mit dem baldigen Ableben des erkrankten Beamten zu rechnen ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 9.10.2013 - 2 A 11261/12 - juris Rn. 24) noch kommt es auf Kenntnisse der Unheilbarkeit der Krankheit an (BayVGH, B.v. 8.11.2011 - 3 ZB 08.627 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 14 ZB 11.452 - juris Rn. 7).

    Gleichwohl müssen seit der Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die maßgeblichen Gründe für die Verschiebung der Heirat nicht mehr "objektiv" oder "zwingend" sein (vgl. noch BayVGH, B.v. 8.11.2011 - 3 ZB 08.627 - juris Rn. 6).

  • VG München, 12.05.2016 - M 12 K 16.357

    Hinterbliebenenversorgung - Gesetzliche Vermutungsregelung für eine

    Die Kenntnis vom lebensbedrohenden Charakter einer Erkrankung setzt auch weder voraus, dass mit dem baldigen Ableben des erkrankten Beamten zu rechnen ist noch kommt es auf die Kenntnis der Unheilbarkeit der Erkrankung an (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2011 - 3 ZB 08.627 - juris; BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 14 ZB 11.452 - juris; OVG RhPf, U.v. 29.10.2013 - 2 A 11261/12 - juris).

    Dass die Eheleute nach Angaben des Klägers eine Hochzeit in größerem Rahmen geplant haben, stand einer frühzeitigeren Eheschließung objektiv (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2011 - 3 ZB 08.627 - juris Rn. 6) ebenso wenig entgegen wie die im Januar 2013 diagnostizierte Erkrankung der Ehefrau des Klägers.

    Denn wenn es den Eheleuten tatsächlich darum gegangen wäre, dem Kläger eine bessere Position beim Erlangen von Auskünften durch behandelnde Ärzte oder bei Entscheidungsmöglichkeiten zu verschaffen, hätte dies eine Eheschließung schon zu einem früheren Krankheitszeitpunkt nahegelegt (BayVGH, B.v. 8.11.2011 - 3 ZB 08.627 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13

    Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier:

    Lässt sich trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Mittel nicht feststellen, dass die Versorgungsabsicht keine maßgebende Bedeutung für die Begründung der Lebenspartnerschaft hatte, trägt der hinterbliebene Lebenspartner des Beamten die materielle Beweislast (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21.12.2009, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 27.08.2010, a.a.O., und vom 08.11.2011 - 3 ZB 08.627 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.2014 - 1 A 1888/12 -, Juris).
  • VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 13.1644

    Keine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe

    Für die Annahme, er sei nicht an der diagnostizierten Erkrankung, sondern unvorhergesehen an einer Infektion durch Krankenhauskeime verstorben, gibt es keine Anhaltspunkte; jedenfalls stünde auch diese Todesursache im Zusammenhang mit der Behandlung der Krebserkrankung (BayVGH, B.v. 8.11.2011 - 3 ZB 08.627 - juris Rn. 8).
  • VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 2 K 13.814

    Recht der Bundesbeamten; Witwengeld; Versorgungsehe; gesetzliche Vermutung;

    Dabei kommt es für die Bestätigung der Versorgungsvermutung nicht entscheidend darauf an, ob die Ehepartner den Verlauf der Krankheit subjektiv als lebensbedrohlich bzw. unheilbar eingeschätzt haben (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 14 ZB 11.452 - juris Rn. 7; B.v. 8.11.2011 - 3 ZB 08.627 - juris Rn. 13).

    Die Kenntnis vom lebensbedrohlichen Charakter einer Erkrankung setzt weder voraus, dass mit dem baldigen Ableben der erkrankten Beamten zu rechnen ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 29.10.2013 - 2 A 11261/12 - juris Rn. 24) noch kommt es auf Kenntnisse der Unheilbarkeit der Krankheit an (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2011 - 3 ZB 08.627 - juris Rn. 13; B.v. 19.9.2006 - 14 ZB 04.2400 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 24.06.2016 - 3 ZB 16.840

    Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe

    Dass der Tod der Beamtin letztlich durch einen - kurzfristig aufgetretenen - Verschluss der Gallengangswege verursacht wurde, der den völligen körperlichen Zusammenbruch zur Folge hatte, führt nicht zu einer anderen rechtlichen Beurteilung, da es hierzu nur infolge der Krebserkrankung gekommen war (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2011 - 3 ZB 08.627 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 14 ZB 11.452

    Witwengeld

    Denn die Kenntnis vom lebensbedrohenden Charakter einer Erkrankung setzt weder voraus, dass mit dem baldigen Ableben des erkrankten Beamten zu rechnen ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 29.10.2013 - 2 A 11261/12 - juris Rn. 24) noch kommt es auf Kenntnisse der Unheilbarkeit der Krankheit an (BayVGH, B.v. 8.11.2011 - 3 ZB 08.627 - juris Rn. 13).
  • VG Augsburg, 16.04.2015 - Au 2 K 14.294

    (Keine) konsequente Umsetzung eines vor Kenntnis des lebensbedrohlichen

    Lässt sich trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Mittel nicht feststellen, dass die Versorgungsabsicht keine maßgebende Bedeutung für die Begründung der Lebenspartnerschaft hatte, trägt der hinterbliebene Lebenspartner des Beamten die materielle Beweislast (NdsOVG, B.v. 21.12.2009 - juris Rn. 6; BayVGH, B. v. 27.8.2010, a.a.O.; B.v. 8.11.2011 - 3 ZB 08.627 -, juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 24.6.2014 - 1 A 1888/12 - juris Rn.5).
  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.1306

    Keine Gewährung eines Unterhaltsbeitrags in Höhe des Witwengeldes bei fehlender

    Eine im Zusammenhang mit der Behandlung der grundsätzlich lebensbedrohlichen Behandlung auftretende Todesursache stellt aber - wie das Verwaltungsgericht zutreffend feststellte - kein unerwartetes Versterben dar, welches die gesetzliche Vermutung der Versorgungsehe widerlegt (vgl. BayVGH, B.v. 20.6.2016 - 3 ZB 13.1644 - juris Rn. 8; B.v. 8.11.2011 - 3 ZB 08.627 - juris Rn. 8).
  • VG Düsseldorf, 24.02.2014 - 23 K 792/11

    Hintterbliebenenversorgung; Witwengeld; Versorgungsehe; Krebserkrankung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 3 E 1364/11

    Anspruch auf Gewährung von Witwergeld bei Bestehen der Ehe von unter einem Jahr

  • VG München, 06.06.2013 - M 12 K 12.4547

    Witwengeld; Unterhaltsbeitrag; Versorgungsehe

  • VG München, 21.11.2019 - M 12 K 17.236

    Gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe - nachgeheiratete Witwe

  • VG München, 27.11.2014 - M 12 K 14.2533

    Versorgungsehe; Ehedauer unter einen Jahr; Vorehe; Eheschließung im Krankenhaus

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